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Die Fähigkeit, Gefühlszustände von besonderer Intensität zu kontrollieren. Diese Fähigkeit äussert sich z. B. in einer Nicht-Sichtbarkeit des Gefühlzustandes für die Mitmenschen oder in der Selbstbeherrschung, aktuellen Bedürfnissen oder Wünschen zugunsten langfristigerer Ziele nicht nachzugehen.
Fähigkeit, Gefühlszustände von besonderer Intensität zu kontrollieren. Diese Fähigkeit äussert sich z. B. in einer Nicht-Sichtbarkeit des Gefühlzustandes für die Mitmenschen oder in der Selbstbeherrschung, aktuellen Bedürfnissen oder Wünschen zugunsten langfristigerer Ziele nicht nachzugehen.
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===Quelle===
*Peters, Uwe Henrik (2007). Lexikon Psychiatrie, Psychotherapie, Medizinische Psychologie. 6. Auflage. München: Urband und Fischer Verlag.
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[[Kategorie: Glossar]]
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Version vom 15. Februar 2014, 15:48 Uhr

Fähigkeit, Gefühlszustände von besonderer Intensität zu kontrollieren. Diese Fähigkeit äussert sich z. B. in einer Nicht-Sichtbarkeit des Gefühlzustandes für die Mitmenschen oder in der Selbstbeherrschung, aktuellen Bedürfnissen oder Wünschen zugunsten langfristigerer Ziele nicht nachzugehen.

Quelle

  • Peters, Uwe Henrik (2007). Lexikon Psychiatrie, Psychotherapie, Medizinische Psychologie. 6. Auflage. München: Urband und Fischer Verlag.