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Fähigkeit, Gefühlszustände von besonderer Intensität zu kontrollieren. Diese Fähigkeit äussert sich z. B. in einer Nicht-Sichtbarkeit des Gefühlzustandes für die Mitmenschen oder in der Selbstbeherrschung, aktuellen Bedürfnissen oder Wünschen zugunsten langfristigerer Ziele nicht nachzugehen. | |||
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Version vom 15. Februar 2014, 15:48 Uhr
Fähigkeit, Gefühlszustände von besonderer Intensität zu kontrollieren. Diese Fähigkeit äussert sich z. B. in einer Nicht-Sichtbarkeit des Gefühlzustandes für die Mitmenschen oder in der Selbstbeherrschung, aktuellen Bedürfnissen oder Wünschen zugunsten langfristigerer Ziele nicht nachzugehen.
Quelle
- Peters, Uwe Henrik (2007). Lexikon Psychiatrie, Psychotherapie, Medizinische Psychologie. 6. Auflage. München: Urband und Fischer Verlag.
